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Fleischerverband Bayern
>> E-Nummer: 301<<
Name: Natrium-L-Ascorbat deklariert als Ascorbinsäure Klassenname: Antioxidationsmittel
Säuerungsmittel
Stabilisator Mehlbehandlungsmittel
Eigenschaften: Natriumverbindung der Ascorbinsäure Herstellung: chemische Modifikation der Ascorbinsäure Zulassung: ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen. (quantum satis)
zugelassen in Säuglingsfolgenahrung (200-300mg/kg)
auch für die Verarbeitung von Fleisch und Fleischwaren aus Ökologischem Anbau zur Unterstützung von Nitritpökelsalz Verwendung: vor allem bei Fleisch- und Wurstwaren zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung; hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine (siehe: Kaliumnitrit)
weitere: siehe Ascorbinsäure Sicherheit: In den üblichen Verzehrmengen gilt Ascorbinsäure bzw. ihre Verbindungen als unbedenklich.
ADI-Wert: 0-15 mg/kg
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