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Fleischerverband Bayern


>> E-Nummer: 331 <<
Name: Natriumcitrat deklariert als: Salze der Citronensäure Klassenname: Antioxidationsmittel
Säuerungsmittel
Schmelzsalze
Komplexbildner
Eigenschaften: Natriumcitrat bezeichnet verschiedene Natriumsalze der Citronensäure (Mononatriumcitrat, Dinatriumcitrat, Trinatriumcitrat) und ist ebenfalls ein natürlicher Bestandteil von Zitrusfrüchten. Herstellung: biotechnisch wie Citronensäure Zulassung: ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen. (quantum satis), einschl. Säuglingsanfangs- und -folgenahrung Verwendung: auch: Käse in Scheiben, Wein
weitere Verwendung: siehe Citronensäure Sicherheit: Citronensäure und ihre Salze gelten als gesundheitlich unbedenklich. Es sind keine schädliche Nebenwirkungen bekannt. Der Citronensäure-Umsatz im Körper liegt um ein Vielfaches höher als die Zufuhr mit der Nahrung.
· ADI-Wert: nicht festgelegt
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