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Fleischerverband Bayern
>> E-Nummer: 621 <<
Name: Mononatriumglutamat weiterer Name: Natriumglutamat
siehe auch weitere Glutamate (Salze der Glutaminsäure): Monokaliumglutamat E 622,
Calciumdiglutamat E 623, Monoammoniumglutamat E 624,
Magnesiumdiglutamat E 625 Klassenname: Geschmacksverstärker
Eigenschaften: (Mono-)Natriumglutamat ist das Natriumsalz der Glutaminsäure E 620; seine Eigenschaften sind sehr ähnlich.
Natriumglutamat ist die am häufigsten verwendete Form der Glutaminsäure: 90% der Produktion wird in Form von Natriumglutamat (auch: Glutamat) als Geschmacksverstärker in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Herstellung: aus Glutaminsäure E 620 Zulassung: ist allgemein zugelassen, ausgenommen bestimmte Lebensmittel (nähere Informationen: ZZulV, dort im Anhang 4Teil B und Anhang 4Teil A)
zulässige Höchstmenge10 g/kg (berechnet als Glutaminsäure); Ausnahme: Würzmittel Verwendung: sehr häufig bei Fertiggerichten (Fleisch, Fisch, Gemüse) und Tiefkühlprodukten, auch Konserven
Suppen
Würzmittel (quantum satis), Brühwürfel
Knabberartikel, z. B. Kartoffelchips u.ä,
Gewürzmischungen
als Kochsalzersatz bei natriumarmer Ernährung Sicherheit: Glutaminsäure und die Glutamate können bei entsprechend disponierten Personen krankheitsauslösend wirken. Durch erhöhten Verzehr können etwa Kopfschmerzen, Nackentaubheit, Gliederschmerzen und Übelkeit auftreten..
Diese Krankheitsmerkmale sind auch als "Chinarestaurant - Syndrom" bekannt. Neuere Untersuchungen zeichnen nicht mehr die Glutamate, sondern eine andere Aminosäure, das Histamin, für diese Symptome verantwortlich. Möglicherweise spielen hierbei auch allergische oder pseudoallergische Reaktionen eine Rolle. Toxikologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass möglicherweise auch Stoffwechselstörungen beteiligt sind. Mehlbehandlungsmittel
Eigenschaften: Natriumverbindung der Ascorbinsäure Herstellung: chemische Modifikation der Ascorbinsäure Zulassung: ohne Höchstmengenbeschränkungen für Lebensmittel allgemein zugelassen. (quantum satis)
zugelassen in Säuglingsfolgenahrung (200-300mg/kg)
auch für die Verarbeitung von Fleisch und Fleischwaren aus Ökologischem Anbau zur Unterstützung von Nitritpökelsalz Verwendung: vor allem bei Fleisch- und Wurstwaren zur Unterstützung der Wirkung des Nitritpökelsalzes bei der Umrötung; hemmt die Bildung toxischer Nitrosamine (siehe: Kaliumnitrit)
weitere: siehe Ascorbinsäure Sicherheit: In den üblichen Verzehrmengen gilt Ascorbinsäure bzw. ihre Verbindungen als unbedenklich.
· ADI-Wert: 0-15 mg/kg
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